Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Export

1. Allgemeines
Diese Bedingungen sind allein gültig, soweit wir nicht schriftlich Abweichungen oder Bedingungen des Käufers anerkennen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines  erneuten Hinweises auf diese Bedingungen bedarf. Dies gilt auch dann, wenn diese Bedingungen beim ersten Geschäft dem Lieferer erst nach Vertragsabschluss zur Kenntnis gelangt sein sollten. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung im übrigen nicht. Rechte, Pflichten und insbesondere Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen durch den Käufer nicht  auf Dritte übertragen werden. Die INCOTERMS 2000 finden Anwendung, soweit sie nicht diesen Bedingungen oder schriftlichen Abmachungen widersprechen.

2. Freibleibende Angebote
Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aufträge des Käufers werden für uns durch schriftliche Bestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich. Proben unserer Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaften der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eignungsprüfungen der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden hierdurch nicht entbehrlich. An Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.

3. Kaufpreis
Der Kaufpreis gilt für die Lieferung ab Werk. Für die Berechnung der Preise sind Abgangsgewicht und Abgangsmenge der Ware, wie bei unserem Werk festgestellt, maßgebend. Nebenspesen(z. B. Spesen bei Banküberweisungen oder Einlösung der Verschiffungsdokumente) gehen zu Lasten des Käufers.
Zwischen Vertragsabschluß und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der der Preisberechnung zugrunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Kosten, Abgaben und der Währungsverhältnisse berechtigen uns zu entsprechender Preisänderung.

4. Warenlieferung
Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten. Für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen haften wir nicht. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Fall des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist zu setzen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung unsererseits bleibt vorbehalten. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt wird. Teillieferungen und deren Berechnung sind gestattet. Ereignisse höherer Gewalt, hoheitliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Betriebs-, Vertriebs- oder Versorgungsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, die Leistungen oder die Lieferungen um einen angemessenen Zeitraum hinauszuschieben oder wegen der noch nicht erfüllten Vertragspflichten ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.
Alle Sendungen, Waren, Fässer und sonstigen Umschließungen reisen stets auf Gefahr des Käufers. Wir wählen Versandart und -weg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichts und gewünschte Wagen- oder Behältergröße. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt.

5. Erfüllungsort
Erfüllungs- und Zahlungsort ist - unbeschadet unserer Sicherungsrechte gemäß Ziffer 9 - unser jeweiliges Lieferwerk, auch wenn die Lieferung z. B. FOB, CPT, DAF berechnet wird.

6. Haftung
Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beanstandungen der Beschaffenheit oder Menge unserer Ware müssen uns spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware unter Angabe des Datums der Bestellung und der Rechnung und der Versandnummer vorliegen. Mängelrügen können nur geltend gemacht werden, wenn die Ware unverändert in der ursprünglichen Umschließung vorhanden ist. Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis vorgenommen werden. Begründeten Mängelrügen entsprechen wir ausschließlich und nach unserer Wahl durch Umtausch der Ware oder Minderung des Kaufpreises.

7. Aufrechnungsverbot, Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
Gegenüber unseren Forderungen ist Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ausgeschlossen. Ist der Käufer mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber in Verzug oder bestehen Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit (z. B. bei Zahlungseinstellung), ruhen unsere Lieferpflichten und wir können Erfüllung aller Forderungen sowie angemessene Verzugszinsen fordern.

8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche bleibt die Ware unser Eigentum und darf nicht verpfändet, zur Sicherung übereignet und - außer im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr - weiterveräußert werden.
Ist nach dem Recht, in dessen Geltungsbereich sich die Ware befindet, ein Eigentumsvorbehalt unzulässig, stehen uns die dort zulässigen Sicherungsrechte zu. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf die Maßnahmen hinzuweisen, die wir zum Schutz dieser Rechte ergreifen müssen. Auch hat er bei solchen Schutzhandlungen mitzuwirken.
Machen Dritte Rechte an unserer Ware geltend, sind wir sofort schriftlich zu verständigen.

9. Wirksamkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Unsere Geschäftsbeziehungen zum Käufer unterliegen deutschem Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen vom 17. Juli 1973 sowie des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 ist ausdrücklich ausgeschlossen. Handelsübliche Klauseln sind nach den jeweils gültigen Incoterms auszulegen. Gerichtsstand ist Dortmund.
Es steht uns frei, auch die Anwendung des für den Käufer maßgeblichen ausländischen Rechts zu verlangen sowie das für den Käufer zuständige Gericht anzurufen.

Unser Thema: Nachhaltigkeit

Bei allem, was wir unternehmen, ist die Arbeit bei RÜTGERS auf nachhaltige Entwicklung ausgelegt: Thema Nachhaltigkeit